Create Your First Project
Start adding your projects to your portfolio. Click on "Manage Projects" to get started
Baurecht für 7 Ferien- und Dauerwohnungen
Typ
Baugrundstück
Objektbeschreibung
Angeboten wird ein Grundstück wenige Meter vom Meer mit fast 2.000 m² verbunden mit einem äußerst umfangreichen wertigen Baurecht.
Die darauf befindliche Immobilie ist seit Jahren leerstehend und nicht mehr nutzbar.
Wieso ist das Baurecht besonders?
Die meisten Grundstücke auf der Insel Pellworm liegen im Außenbereich, in dem keine zusätzliche Bebauung im Normalfall zulässig ist. Dieses Grundstück ist seit 2018 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Durch die Aufnahme in den B-Plan 12 hat sowohl das Gebäude Alte Kirche 2 als auch das ebenfalls zum Kauf angebotene Nachbargebäude Alte Kirche 3 deutlich mehr baurechtliche Möglichkeiten bekommen.
Alte Kirche 2: Der Anbau ist als Appartementhaus mit Ferienwohnungen auf einer Grundfläche von 235 m² festgesetzt, was einer zukünftigen Erweiterungsmöglichkeit von 65 m² entspricht. Der Anbau darf max. II geschossig errichtet werden, was dem heutigen Anbau entspricht.
Alte Kirche 3, Teile auch Nr. 2: Für das ehemalige „Lehrer- und Küsterwohnhaus“, so der Wortlaut im B-Plan, wird eine Grundfläche von 200 m² festgelegt. Dies bedeutet eine künftige Erweiterungsmöglichkeit um ca. 20 m². Es wurde Eingeschossigkeit festgesetzt, wie auch der Bestand es ist.
Es besteht ein städtebaulicher Vertrag aus 2017 zwischen dem Eigentümer des zu verkaufenden Objektes und der Gemeinde Pellworm. In dem ist festgehalten, dass folgende städtebauliche Anforderungen zu erfüllen sind:
• Planungsziel ist, die ortsangemessene touristische Nutzung im Geltungsbereich des B-Plans langfristig zu sichern.
• Eine Umnutzung in ausschließliche Wohn- oder Wochenendnutzung im Geltungsbereich soll zur Sicherung des Planungsziel ebenso vermieden werden wie die Schaffung einer unangemessenen Anzahl von Wohneinheiten.
Dokumentiert ist der Wille des Verkäufers, im Vertragsgebiet
• bis zu zwei Wohnungen
• bis zu fünf Ferienwohnungen,
die dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen
• und für die obigen Nutzungen notwendige Nebengebäude und Nebenanlagen einschließlich Zufahrten und Stellplätzen zu errichten.
Zu beachten ist die Lage am Kulturdenkmal sowie im archäologischem Interessensgebiet Alte Kirche. Das heißt, das Denkmalschutzamt ist bei Veränderungen in jedem Fall einzubinden (Umgebungsschutz).
Zustand
Das Gebäude muss komplett entkernt und der rückwärtige Teil abgerissen und neu errichtet werden. Der Gebäudeteil, der zum Kirchplatz blickt, hat eine schöne historische Fassade.
Oder das gesamte Gebäude wird abgerissen und neu aufgebaut.
Der Gebäudeteil, der zum Garten ragt, ist bereits teilweise abgebrochen worden. Hier sind keine Außenmauern erhaltenswert.
Die Möglichkeiten zur Bebauung können bei der Bauaufsicht und dem Denkmalschutzamt in Husum besprochen werden.
Lage
Pellworm, eine idylische Insel in der Nordsee, zeichnet sich als attraktiver nachhaltiger Tourismusstandort aus. Mit einer Kombination aus malerischen Landschaften, historischen Sehenswürdigkeiten wie die Alte Kirche zu Pellworm und viel frischer sauberer Luft zieht Pellworm jedes Jahr zahlreiche Urlauber an. Die Übernachtungszahlen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Es gab einige Neubauprojekte wie das Hotel Nordseelodge und das Natur-Resort Gud Jard. Gleichzeitig fallen jedoch auch Ferienwohnung nach Besitzwechsel oder nach baurechtlicher Prüfung weg. Für einen Investor bietet dieses Grundstück die zurzeit einzige Gelegenheit, Neubauferienwohnungen auf Pellworm zu errichten. Und das genau am Wahrzeichen der Insel mit benachbarter Gastronomie auf der Kirchwarft im Westen der Insel. Der Süden und Westen der Insel ist bei Kaufinteressenten im Übrigen das nachgefragteste Gebiet.
Courtage
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Pellworm Immobilien ist als doppelseitiger Provisionsmakler tätig. Das heißt, sowohl Verkäufer und Käufer zahlen eine Courtage von jeweils 2 % zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis. Die Courtage ist verdient und fällig bei notariellem Vertragsabschluss.
Pellworm Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Preis
auf Nachfrage
Alte Kirche 2 - Pellworm